Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Geltung der Bedingungen
(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von DiViCom erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bestimmungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn DiViCom sie schriftlich bestätigt.
§2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Angebote von DiViCom sind freibleibend und unverbindlich. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von DiViCom.
(2) Abschlüsse und sonstige Vereinbarungen – insbesondere soweit sie von unseren Bedingungen abweichen – werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns bindend. Entsprechendes gilt auch für spätere Änderungen. Dies gilt auch für die Aufträge, die durch unsere Vertreter vermittelt werden.
§3 Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab Werk, zuzüglich Verpackung, Umweltpauschale, ggf. Bar-Nachnahme, Transport, Maut, Frachtversicherung. Die Preise gelten vier Monate vom Zustandekommen des Vertrages an. Sind längere Lieferfristen vereinbart, so werden die am Liefertag gültigen Preise des Verkäufers berechnet. Skonti werden nur gewährt, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet. Reparatur und Mietrechnungen sind sofort ohne Abzug von Skonti fällig.
(2) Preisangaben in Preislisten oder Katalogen stehen unter dem Vorbehalt einer Preisänderung, die nicht vorher angekündigt werden muss.
(3) Soweit nicht anders angegeben, hält sich DiViCom an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden.
(4) Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von DiViCom genannten Preise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
(5) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Rödermark. Auf Wunsch des Käufers erfolgt die Zusendung der Ware. Kosten für Transport und Transportversicherung gehen zu Lasten des Käufers.
(6) Skontier fähig ist nur der Warenwert ohne Fracht. Dienstleistungen sind nicht skontier fähig.
(7) Rechnungsregulierung durch Scheck oder Wechsel erfolgt zahlungshalber und bedarf der Zustimmung von DiViCom. Diskont, Wechselspesen und –kosten trägt der Käufer.
(8) Bei Zahlungsverzug des Käufers ist DiViCom berechtigt, Verzugszinsen mit 5% pa. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen
(9) Rechnungen von DiViCom gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.
(10) Das Recht zur Aufrechnung mit Gegenforderungen sowie jegliches Zurückbehaltungsrecht des Bestellers ist ausgeschlossen, ausgenommen die Aufrechnung mit rechtskräftig festgestellten oder von DiViCom anerkannten Gegenforderungen.
(11) Zahlung hat, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, entweder in Bar oder durch Überweisung nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu erfolgen. Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel entgegenzunehmen; ihre Annahme geschieht zahlungshalber und unter dem üblichen Vorbehalt. Diskontspesen und alle sonstigen Spesen gehen zu Lasten des Bestellers. Alle Zahlungen werden ohne Rücksicht auf andere Verfügungen des Kunden zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und danach auf die jeweils älteste offene Forderung des Kunden angerechnet. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Kommt der Kunde mit einer Zahlung aus einem Geschäft in Verzug und/oder werden uns Umstände bekannt, die auf eine Minderung der Kreditwürdigkeit des Kunden schließen lassen, so sind wir berechtigt, die Forderungen aus allen Geschäften sofort fällig zu stellen.
Geschäftsverbindung – einschließlich aller Nebenforderungen (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Scheck- oder Wechseleinlösung) bleiben die gelieferten Waren Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Er ist verpflichtet, den Verkäufer von eventuellen Zugriffen Dritter auf die Ware unverzüglich zu unterrichten und ihm alle Unterlagen zur Wahrung seiner Eigentumsrechte zur Verfügung zu stellen. Die Kosten der Interventionen trägt der Käufer.
Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Gefahren zu versichern und den Versicherungsschein auf Verlangen vorzulegen. Er tritt hiermit seine Ansprüche an den Versicherer auf Ersatzleistung an den Verkäufer ab.
§4 Versand
(1) Die Wahl der Versandart trifft der Käufer. Wird diese nicht ausdrücklich von ihm bestimmt, so erfolgt die Auswahl durch DiViCom nach eigenem Ermessen. Sämtliche Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers.
§5 Beistellung von Sachen
(1) Werden DiViCom Geräte oder sonstige Waren zwecks Bearbeitung, Reparatur, Umbau, Anpassungen oder zu sonstigen Zwecken vom Kunden zur Verfügung gestellt, haftet DiViCom nicht für den Verbleib der Sachen. Dem Kunden steht es frei, die Sachen in angemessenen Umfang zu versichern.
§6 Liefer- und Leistungszeit
(1) Liefertermine, die in der Auftragsbestätigung von DiViCom verzeichnet sind, sind unverbindlich.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die von DiViCom die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von DiViCom oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat DiViCom auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen DiViCom, die Lieferung bzw. Leistung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinzuschieben oder wegen des noch erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Verzögert sich der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstands aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, werden Ihm die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet.
(4) Sofern sich DiViCom wegen Nichteinhaltung verbindlicher zugesagter Fristen und Termine in Verzug befindet, ist ein Schadensersatzanspruch des Käufers ausgeschlossen, soweit die Verzögerung nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von DiViCom, deren gesetzliche Vertreter oder deren Erfüllungsgehilfen beruht.
(5) DiViCom ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
§7 Gefahrenübergang, Transportversicherung
(1) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von DiViCom verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von DiViCom unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
(2) DiViCom schließt vor Versand der Waren eine Transportversicherung ab. Der Käufer hat die Lieferung sofort auf die Transportschäden zu überprüfen und etwaige Schäden sofort schriftlich mit Erstellung eines Schadensprotokolls der Transportgesellschaft sowie dem Verkäufer anzuzeigen (ADSp 2017). DiViCom übernimmt in einem Schadenfall die Abwicklung mit der Transportversicherung.
§8 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen bleibt die Ware Eigentum vom DiViCom (Vorbehaltsware).
(2) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu bearbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an DiViCom ab.
(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum von DiViCom hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
(4) Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren erlöschen das Recht zur Weiteräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware.
(5) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware gegen Feuer- und Diebstahlgefahr zu versichern und von DiViCom auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen. Alle Ansprüche an den Versicherer aus diesem Vertrag hinsichtlich der Vorbehaltsware gelten hierdurch als an DiViCom abgetreten.
§9 Gewährleistung
(1) DiViCom gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von DiViCom nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
(2) Der Käufer muss von DiViCom Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdecken schriftlich mitzuteilen (Transportschäden siehe § 7 AGB).
(3) Im Falle der Mängelrüge des Käufers hat dieser das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Mängelbeseitigung (Nachbesserung) an DiViCom zu senden. Erfolgt eine Mängelbeseitigung ohne Rücksendung der Ware an DiViCom durch den Käufer selbst, beschränkt sich der Gewährleistungsanspruch auf den Ersatz der defekten Teile. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann DiViCom diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen von DiViCom zu bezahlen sind.
(4) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
(5) Ein weitergehender Schadenersatz ist in jedem Falle ausgeschlossen.
§10 Nachunternehmer
(1) Wird seitens DiViCom ein Nachunternehmer beauftragt sind sämtliche geschäftsinternen Informationen vertraulich zu behandeln. Nebenabreden zwischen Kunde und Nachunternehmer sind grundsätzlich nicht gestattet.
§11 Allgemeine Haftungsbeschränkung
(1) Schadenersatzansprüche des Käufers aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von DiViCom, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
§12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen DiViCom und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Soweit gesetzlich zulässig ist 63225 Langen/Hessen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten.
(3) Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
§13 Datenschutz (DSGVO)
(1)Personenbezogene Daten des Käufers werden gemäß Art. 6 DSGVO erhoben und verarbeitet, wenn der Käufer uns diese bei Bestellung zur Durchführung eines Vertrages mitteilt. Die vom Käufer mitgeteilten personenbezogenen Daten des Käufers werden durch uns zur Vertragsabwicklung gespeichert und verarbeitet, insbesondere hierzu an das mit der Lieferung beauftragte Transportunternehmen weitergegeben, soweit dies zur Lieferung der Ware erforderlich ist. Die Zahlungsdaten geben wir im Rahmen der Zahlungsabwicklung an das beauftragte Kreditinstitut weiter, sofern dies für die Zahlungsabwicklung erforderlich ist.
(2) Gemäß Art. 15 DSGVO besteht jederzeit die Berechtigung, umfangreiche Auskunftserteilung zu den gespeicherten personenbezogenen Daten zu ersuchen.
(3)Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten ist gemäß Art. 17 DSGVO jederzeit möglich und kann durch eine postalische Nachricht, per E-Mail oder Fax an uns erfolgen. Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages oder Löschung des Kundenkontos werden die Daten des Käufers mit Rücksicht auf steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen gesperrt und nach Ablauf dieser Fristen gelöscht, sofern der Käufer nicht ausdrücklich in eine weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt hat oder eine gesetzlich erlaubte weitere Datenverwendung von unserer Seite vorbehalten wurde.